AGB
Elite Training - ALPS Fitness Academy
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.1. Durch Unterzeichnung eines Trainingsvertrags mit ALPS Fitness Academy kommt ein bindender Vertrag zwischen dem Kunden und ALPS Fitness Academy zustande. ALPS Fitness Academy ist berechtigt, innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung, ohne Angaben von Gründen den Vertrag für ungültig zu erklären. Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf. Ein Trainingsvertrag berechtigt den Kunden einzig zur Nutzung der Trainings- sowie Coaching Form, welche im Trainingsvertrag ausgewiesen ist.
1.2. Für Jugendliche vor Vollendung des 17. Lebensjahres ist ein Trainingsvertrag nur mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten möglich.
1.3. Der Trainingsvertrag wird auf die im Vertrag festgehaltene Dauer und Anzahl der Trainings abgeschlossen und kann von keiner Vertragspartei, außer bei Vorliegen von schweren Gründen (siehe Gründe Punkt 1.4.-1.7.), verändert (z.B.: gekündigt) werden. Diese ist schriftlich zu machen.
1.4. ALPS Fitness Academy ist es nicht möglich den Gesundheitszustand angehender oder bestehender Kunden zu beurteilen, noch ist es Mitarbeitern von ALPS Fitness Academy gestattet Diagnosen zu stellen. Dennoch bitten wir vorab im zugesendeten Formular aktuellen Gesundheitszustand sowie alte und präsente Verletzungen anzugeben, um den bestmöglichen Trainingserfolg anzusteuern.
1.5. ALPS Fitness Academy behält sich das Recht vor, bei zu hohem gesundheitlichem Risiko die Leistungen abzubrechen bzw. den Kunden ganz oder teilweise von einer Leistung auszuschließen. Gleiches gilt, wenn der Kunde wahrheitswidrige Angaben zu seiner Person und seinem Gesundheitszustand macht, auf notwendige Angaben verzichtet oder aber der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde zur Durchführung des Trainings (Bewegungsaufforderungen verstehen und umsetzen) nicht in der Lage ist. Aktuelle gesundheitliche Beschwerden, Verletzungen sind immer dem zuständigen Coach mitzuteilen.
1.6. Ist es dem Kunden nicht mehr möglich den Trainingsvertrag zu nutzen (Krankheit, Wehrdienst, Zivildienst, Schwangerschaft, akute Erkrankungen, Höhere Gewalt, Pandemien), ist der Kunde verpflichtet, dies mittels einer amtlichen bzw. ärztlichen Bescheinigung zu belegen. Ode der ALPS Fitness Academy von einer temporären Unmöglichkeit der Leistungserbringung betroffen ist. Daraufhin wird der Vertrag bis zum vereinbarten Zeitpunkt ruhiggestellt und um diese Zeit verlängert/hinten drangehängt. Der Kunde kann auf Wunsch auch selbstständig durch professionelles Online Coaching durch ALPS weiterbetreut werden mit 20% Abzug des normal Preises. Sollte auf Grund der oben angeführten Gründe eine Beendigung des Trainingsvertrages gewünscht werden, ist dies zum Ende des Trainingsmonats unter Abzug von 50% des restlichen Gesamtbetrages des Vertrages möglich. Die restlichen 50% des noch auszugleichenden Gesamtbetrags ist zu bezahlen.
1.7. Der Kunde hat die Möglichkeit einer einmaligen Ruhigstellung des Elite Trainings Vertrags für die Dauer einer begrenzten Trainingsunfähigkeit. Dies ist bei a) Schwangerschaft: Die Dauer der Schwangerschaft und des Wochenbetts; b) Wehr-, Zivildienst: Dauer des Wehr-, Zivildienstes; c) Verletzung, Krankheit: Die voraussichtliche Zeit der Rekonvaleszenz durch ärztliche Bestätigung. Die Ruhezeit wird an die ursprüngliche Vertragszeit angehängt.
1.8. Für ALPS Fitness Academy Verträge sind Ruhepausen von max. 1Monat (nur bei 6Monatsvertrag) bzw. max. 2Monate (nur bei 12Monatsvertrag) ohne Angaben von Gründen möglich. Start und Dauer müssen mind. 1Woche vorab bei ALPS Fitness Academy schriftlich bekannt gegeben werden.
1.9. Jeder Trainingsvertrag ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Auch 10er Blöcke oder ähnliche Vereinbarungen sind nicht übertragbar und maximal 4Monate gültig. Eine Rückverrechnung von nicht konsumierten Einheiten ist nicht möglich.
1.10. Der Trainingsvertrag wird durch die Unterzeichnung wirksam und/oder beim Start des ersten Coachings.
1.11. Im Trainingsbeitrag ist das Entgelt für den Gebrauch des gesamten Sporteinrichtung sowie Trainingspläne und Konzepten inkludiert. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Dienstleistungen jederzeit zu ändern, auszusetzen oder einzustellen, ohne den Kunden vorher zu informieren.
1.12. Folgende Zahlungsmöglichkeiten bestehen:
a) Barzahlung b) Überweisung c) SEPA Lastschrift.
Teilzahlungen sind nicht möglich. Der Trainingsbeitrag ist bei a) und b) bis spätestens vor der ersten Einheit des bevorstehenden Monats fällig. Bei Variante c) wird ein Datum für den Einzug bei der Rechnungserstellung vereinbart.
1.13. Bei Zahlungsverzug ist ALPS Fitness Academy berechtigt, dem Kunden Trainingseinheiten bis zur erfolgten Zahlung zu verwehren. Zudem behält sich ALPS Fitness Academy das Recht vor, nach erfolgloser Mahnung (3 Mahnungen) den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den 50% des offenen Gesamt Vertrag Betrages in Rechnung zu stellen. Das Recht beider Vertragsparteien zur Vertragsauflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (Siehe 1.16, 1.17)
1.14. ALPS Fitness Academy behält sich das Recht vor, dem Kunden allfällige, im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung entstandene Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in Rechnung zu stellen.
1.15. ALPS Fitness Academy und seine Trainer haften nicht für Unfälle, Schäden und Verletzungen egal welcher Art die Athleten/Kunden bzw. durch Dritte bei An- und Abreise sowie während der Trainingseinheiten entstehen. Die Teilnahme an jeder Einheit erfolgt auf eigene Gefahr und jeder Teilnehmer hat für ausreichende Versicherung (Unfall-, Haftpflicht-, Krankenversicherung) selbstständig zu sorgen. Für mitgebrachte Gegenstände und Sachen jeder Art wird keine Haftung für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl übernommen.
1.16. ALPS Fitness Academy ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn ALPS Fitness Academy auf die Änderung hinweist, der Kunde die Änderung zur Kenntnis nehmen kann und diese nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang zur Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs seitens des Kunden ist ALPS Fitness Academy berechtigt den Trainingsvertrag zu kündigen. Der Kunde erkennt an, dass unsere Dienstleistungen möglicherweise unterbrochen werden können oder Fehler aufweisen können und dass wir keine Garantie für die ununterbrochene Verfügbarkeit oder die Fehlerfreiheit unserer Dienstleistungen übernehmen können.
1.17. Kommt der Kunde mit dem einmalig zu bezahlendem Betrag schuldhaft in Verzug, behält sich ALPS Fitness Academy das Recht vor den Betrag unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen in Rechnung zu stellen. Als Verzugszinsen werden 9% p.a. vereinbart. Mahnschreiben werden mit je 10,00€ berechnet. Kommt es bei einer SEPA Lastschrift zu einer Rückführung (aus welchem Grund auch immer) werden die dadurch entstandenen Kosten mit der nächsten Lastschrift von deinem Konto eingehoben. Diese differieren je nach Bankunternehmen zwischen 12,50€ und 45,00€ sowie 10,00€ aus der direkten Rückführung.
1.18. Kontodaten ALPS Fitness Academy IBAN: AT473503900026030288; BIC: RVSAAT2S039; Verwendungszweck: NACHNAHME + Coaching Monat
1.19. Der ALPS Kunde gibt mit der Unterschrift der Akademie die Erlaubnis, erstellte Bilder und Videos von Trainings für Werbezwecke zu veröffentlichen. Alle weiteren Daten des Kunden werden geschützt und nicht an Dritte weitergegeben. Siehe Datenschutzerklärung auf Firmenhomepage.
ALPS Fitness Academy, Salzburg
2024